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  • Erstellungsdatum 9. April 2019
  • Zuletzt aktualisiert 9. Juli 2026

Das elektronische Abfallnachweisverfahren kommt

(Nicht barrierefreie PDF)

Durch die Novelle der Nachweisverordnung vom 20. 10. 2006 wird die elektronische Abwicklungdes Nachweisverfahrens über die Entsorgung gefährlicher Abfälle zum 01. 04. 2010 zur Pflicht. Diese Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung ab dem 01. 04. 2010 besteht auch dann, wenn bis zum 01. 02. 2011 noch übergangsweise auf die elektronische Unterschrift der Nachweis-dokumente verzichtet wird. Von der elektronischen Abwicklung des Nachweisverfahrens generell ausgenommen sind lediglich Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung und der Ent-sorgung von Kleinmengen. Wird der Starttermin zum 01. 04. 2010 verpasst, droht der Abfall liegenzu bleiben – es ist also 5 vor 12

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