Erklärung zur Barrierefreiheit

Die SAA GmbH ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.saa.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
  • Die Seite mit unseren Ansprechpartner nach Regionen ist in einer interaktiven Karte mit den Landkreisen von Baden-Württemberg abgebildet. Diese Karte ist technisch bedingt nicht Barrierefrei. Als Alternative steht unsere Kontaktliste nach Region sortiert zur Verfügung.
  • Die Karte lässt sich mit den Pfeiltasten innerhalb einer Hilfssoftware ansteuern, jedoch nicht in einer sinnvollen Reihenfolge
  • Die Kontaktinformationen in der Karte des jeweiligen Landkreises lassen sich nur mit der Maus aufrufen.
  • Das Kontaktformular kann nicht ausschließlich mit der Tastatur bedient werden. Die Checkboxen zum Datenschutz lassen sich nicht mit der Tastatur aktivieren.
  • Die Texte innerhalb der Eingabefelder im Kontaktformular können nicht durch einen Screenreader vorgelesen werden. Die Labels (Bezeichnungen) dieser Felder stehen jedoch über den Eingabefeldern.
    Die technische Anpassung des Kontaktformulares zur Bedienung mit der Tastatur wird schnellst möglich umgesetzt.
  • Die zum Download bereitgestellten PDF-Dateien sind nicht UA-konform (Strukturebene der PDF)

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.11.2020 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.saa.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH
Welfenstraße 15
70736 Fellbach

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: +49 (0) 711 95 19 61 - 0 erreichen.
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-279-3360
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.