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Andienungspflicht

In Baden-Württemberg sind gefährliche Abfälle zur Beseitigung andienungspflichtig. Diese Regelung stellt sicher, dass die Kapazitäten der Sonderabfalldeponie Billigheim von den Abfallerzeugern und -besitzern aus Baden-Württemberg genutzt werden. Diese Deponie wird vom Land zur Entsorgung von Sonderabfällen bereitgehalten.


Zuweisung

Erzeuger und Besitzer gefährlicher Abfälle zur Beseitigung beantragen mit der Vorlage eines (Sammel-) Entsorgungsnachweises die inhaltsgleiche Zuweisung des Abfalls zu einer Entsorgungsanlage. Der eigenständige Zuweisungsantrag entfällt. Die SAA nimmt ihre Zuweisungsentscheidung in ein Behördenlayer zum Entsorgungsnachweis mit auf und stellt diese den Beteiligten über die ZKS zu. In den Fällen, in denen die SAA ausschließlich als Erzeugerbehörde einen Nachweis erhält, bleibt es beim Zuweisunsgbescheid auf Papier.

Nur in außergewöhnlichen Fällen ist ein eigenständiger Zuweisungsantrag bei der SAA einzureichen. Z.B. wenn die Zuweisung abweichend von Menge oder Laufzeit des (Sammel-) Entsorgungsnachweises vorgenommen werden soll oder wenn im Rahmen der freiwilligen Rücknahme gar kein Entsorgungsnachweis vorliegt.

Zuweisungsantrag

Ausnahmen

Nicht der Andienungspflicht unterliegen:
Kleinerzeuger mit jährlich nicht mehr als 2.000 kg gefährlichem Abfall insgesamt.
Erzeuger, die ihre Abfälle im Rahmen einer Sammelentsorgung dem Einsammler überlassen.
In beiden Fällen muss der Entsorger oder der Einsammler der Andienungspflicht unterliegen.

Abfallerzeuger, die in betriebseigenenen baden-württembergischen Anlagen entsorgen, die am 01.01.1996 bereits betrieben wurden.

Sonderabfalldeponie Billigheim

Die Sonderabfalldeponie Billigheim liegt im Neckar-Odenwald-Kreis, 15 km von der Autobahnausfahrt Möckmühl (BAB 81) entfernt. Sie ist seit 1984 in Betrieb. Auf einer Gesamtfläche von etwa 11 ha werden deponierfähige anorganische Abfälle oberirdisch abgelagert. Betreiber der Deponie ist die HIM GmbH.

Betreiber der Deponie ist die HIM GmbH