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Technische Umsetzung der Nachweisführung

Das Nachweisverfahren darf nur in elektronischer Form durchgeführt werden. Die elektronischen Dokumente müssen dem xml-Datenformat der Datenschnittstelle des Bundesumweltministeriums entsprechen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signiert werden.

Elektronisches Nachweisverfahren

Die elektronische Kommunikation mit der SAA, anderen Behörden und den Entsorgungspartnern erfolgt über die Zentrale Koordinierungsstelle ZKS (www.zks-abfall.de). Dafür muss bei der ZKS durch Registrierung ein Postfach eingerichtet werden. Der Zugang kann über eine Anbindung der eigenen Software oder über einen externen Dienstleister (Provider) vorgenommen werden. Für Nachweispflichtige mit geringem jährlichem Nachweisaufkommen wird bei der ZKS das Internetportal "Länder-eANV" angeboten. Dort können alle erforderlichen Nachweisformulare genutzt werden.

Fragen zum technischen Ablauf der Registrierung für das Länder-eANV und zum Länder-eANV selbst können kostenpflichtig an das Service-Help-Desk der ZKS unter 09001 04 2010 (0,99 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) gerichtet werden.
Für alle abfall- und nachweisrechtlichen Fragen zum eANV stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner bei der SAA gerne zur Verfügung.

Informationen zur elektronischen Nachweisführung finden Sie unter www.gadsys.de

Wissenswertes über die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder finden Sie unter
www.zks-abfall.de

Alles über die Datenschnittstelle finden Sie unter www.bmu.de