Aufgaben
Zur Eindämmung von Umweltkriminalität fordert die Europäische Union Kontrollen von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen. Grundlage dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 1013 / 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA). Diese fordert auch die Kontrolle der an der Verbringung beteiligten Unternehmen und der Transportwege.
Nach Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) sind die Länder verpflichtet, zur Verbesserung der Kontrollen einen Kontrollplan aufzustellen und zu veröffentlichen. Die SAA übernimmt diese Aufgabe für Baden-Württemberg.