Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Bei der Entsorgung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle ins Ausland führt die SAA Notifizierungsverfahren durch. Grundlage dafür sind die europäische Verordnung über die Verbringung von Abfällen und das deutsche Abfallverbringungsgesetz.

Bei Exporten aus Deutschland ist die SAA zuständig, wenn der Erzeuger der Abfälle in Baden-Württemberg sitzt oder die Beförderung der Abfälle in Baden-Württemberg beginnt.

Bei Importen nach Deutschland ist die SAA zuständig, wenn die Abfälle in Baden-Württemberg erstmals behandelt, gelagert oder abgelagert werden sollen.

Webseite durchsuchen
Menü

Diese Website verwendet nur Cookies, die für den Betrieb technisch notwendig sind. Wir setzen keine Analyse-, Marketing- oder Social-Media-Cookies ein und geben keine Daten an Dritte weiter. Mehr dazu in unserer: Datenschutzerklärung

Diese Website verwendet Cookies

Diese Website verwendet nur Cookies, die für den Betrieb technisch notwendig sind. Wir setzen keine Analyse-, Marketing- oder Social-Media-Cookies ein und geben keine Daten an Dritte weiter. Mehr dazu in unserer: Datenschutzerklärung