Notifizierungsverfahren

Für die Verbringung von Abfällen gelten die Bestimmungen der VVA zum Notifizierungsverfahren.

Vor Beginn der Abfallverbringung beantragt der Exporteur mit dem Notifizierungsformular, dem Begleitformular und sonstigen Unterlagen die geplante Entsorgung.

Um die Entsorgung durchführen zu können, müssen alle beteiligten Behörden zustimmen. Die Behörde des Versandstaats und die des Bestimmungsorts müssen schriftlich zustimmen. Behörden der von der Durchfuhr betroffenen Staaten müssen mindestens stillschweigend zustimmen. Alle Zustimmungen müssen dem Notifizierenden und der genehmigenden Behörde gesammelt vorliegen.

Zur Klärung des Verfahrens und der notwendigen Unterlagen empfehlen wir eine Kontaktaufnahme vorab.

Webseite durchsuchen
Menü

Diese Website verwendet nur Cookies, die für den Betrieb technisch notwendig sind. Wir setzen keine Analyse-, Marketing- oder Social-Media-Cookies ein und geben keine Daten an Dritte weiter. Mehr dazu in unserer: Datenschutzerklärung

Diese Website verwendet Cookies

Diese Website verwendet nur Cookies, die für den Betrieb technisch notwendig sind. Wir setzen keine Analyse-, Marketing- oder Social-Media-Cookies ein und geben keine Daten an Dritte weiter. Mehr dazu in unserer: Datenschutzerklärung