Illegale Verbringungen

Im Fall des Verdachts illegaler Verbringungen aus Baden-Württemberg ins Ausland organisiert die SAA die Rückholung der Abfälle durch den Abfallexporteur. Je nach Sachlage prüft die SAA z. B. die Abfalleigenschaft oder ergreift Maßnahmen zur sicheren Lagerung. Sie ist Anlaufstelle für Abfallrechtsbehörden und andere Beteiligte und leitet bei Bedarf Maßnahmen zur Sanktionierung oder Strafverfolgung ein.

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