Ab dem 21.05.2026 ist DIWASS im Zusammenhang mit Abfallverbringungen als zentrales elektronisches System zu verwenden.

Umfangreiche und detaillierte Informationen zu DIWASS und der neu gültigen VVA finden Sie bei der Länderarbeitsgruppe gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG-GADSYS) unter www.gadsys.de.

Dort finden Sie auch das Online-Angebot eREG-D zur Registrierung von Standorten und Autorisierung von Nutzern in DIWASS.

Gerne verweisen wir aber auch auf das Informationsblatt des LAGA-Forums Abfallverbringung und das Angebot des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit www.bundesumweltministerium.de/GE1040.


Wichtige Übergangsregelungen:

Für Notifizierungen

Anträgen auf Notifzierung in Papierform nach derzeit geltendem Recht kann nur noch dann zugestimmt werden, wenn die Eingangsbestätigung der Behörde am Bestimmungsort vor dem 21.05.2026 übermittelt wird.
Dies ist für Export-Notifizierungen, die ab Mitte April 2026 bei uns eingereicht werden, nicht mehr sehr wahrscheinlich. In diesen Fällen muss die Notifizierung nach dem 21.05.2026 noch einmal komplett über DIWASS eingereicht werden. Bitte berücksichtigen Sie dieses bei der Überlegung, ob ein Notifizierungsantrag jetzt noch eingereicht werden sollte und denken Sie dabei auch daran, dass die Verwaltungsgebühren der SAA dann möglicherweise zweimal anfallen.

Für grüne Abfälle / Anhang VII - Dokument

Der Fachpresse ist bereits zu entnehmen, dass die EU-Kommission es den Behörden ermöglichen wolle, Anhang-VII-Dokumente noch bis Ende 2026 in Papierform zu akzeptieren.
Sobald uns dies auf den offiziellen Wegen bestätigt wird, wird die SAA diesen Vorschlag gerne in geeigneter Weise aufgreifen.